der NCN NetConsulting GesmbH
(FN 209516 m, LG Innsbruck)
Eduard-Bodem-Gasse 6, A-6020 Innsbruck
(im folgenden kurz „NCN“ genannt“)
für alle Rechtsgeschäfte zwischen NCN und Dritten
(im folgenden kurz „Vertragspartner“ genannt)
Stand: 25.
September 2002
I. Geltungsbereich
(1)
NCN schließt Verträge
mit seinen Vertragspartnern ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil jedes
Angebotes sowie jeden Vertrages. Davon abweichende Bedingungen eines
Vertragspartners gelten nur, wenn diese gesondert schriftlich vereinbart
wurden.
(2)
Der Vertragspartner
verzichtet darauf, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Zusendung
eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen abzuändern.
(3)
Werden diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil eines Vertrages zwischen NCN und
einem Vertragspartner, so gelten diese auch für alle künftigen Verträge mit
diesem Vertragspartner.
II.
Vertragsabschluß
(1)
NCN bietet Klingeltöne,
Bildmitteilungen, Mailboxansagen bzw. –sprüche sowie Logos (im folgenden kurz:
„Klingeltöne und sonstige Mitteilungen“) insbesondere auf der Website
„www.klingelton.com“ an. Jedem Klingelton bzw. jeder sonstigen Mitteilung ist
ein spezieller Zahlencode zugeteilt. Hierbei handelt es sich um kein
verbindliches Angebot seitens NCN, sondern um eine Einladung zur Anbotstellung
an geschäftsfähige Personen bzw. an beschränkt geschäftsfähige Personen, die
mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters handeln.
(2)
Es besteht die
Möglichkeit, einen dieser Klingeltöne bzw. eine sonstige Mitteilung über das
Internet („Internetbestellung“) oder über das Telefon („Telefonbestellung“) zu
kaufen. Klingeltöne bzw. sonstige Mitteilungen können ausschließlich zusammen mit
der hierfür jeweils angebotenen Telefondienstleistung erworben werden.
(3)
Bei einer
Anbotstellung über das Internet muß eine der hierfür angeführten Servicenummern
angewählt werden. Über eine telefonische Dienstleistung erfährt der jeweilige
Vertragspartner sodann einen Zahlencode. Um den gewählten Klingelton bzw. die
gewählte sonstige Mitteilung zu erhalten muß der Vertragspartner diesen
Zahlencode auf der Website in dem hierfür vorgesehenen Feld eingeben.
(4)
Bei einer
Anbotstellung über das Telefon muß ebenfalls eine der auf der Website hierfür
angeführten Servicenummern angewählt werden. Nach telefonischer Aufforderung
muß der jeweilige Vertragspartner den für den gewählten Klingelton bzw. die
gewählte sonstige Mitteilung vorgesehenen Zahlencode über das Telefon eingeben.
(5)
Der Vertrag über den
Kauf eines Klingeltones bzw. einer sonstigen Mitteilung samt dazugehöriger
Telefondienstleistung kommt zustande, wenn der jeweilige Vertragspartner eine
der auf der Website angegebenen Servicenummern (für Österreich, Deutschland
oder die Schweiz) anwählt und nach der sodann erfolgenden Durchsage über die
Kosten dieses Anrufes pro Minute die Verbindung nicht beendet.
III. Gegenseitige
Rechte und Pflichten
(1)
Nach Eingabe des
Zahlencodes über das Internet bzw. nach Eingabe des Zahlencodes des jeweiligen
Klingeltones bzw. der jeweiligen sonstigen Mitteilung über das Telefon, ist NCN
verpflichtet unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche, dem
Vertragspartner den von ihm ausgewählten Klingelton bzw. die ausgewählte sonstige
Mitteilung im Falle einer
a)
Internetbestellung
per SMS kostenlos an die von diesem im Internet angegebene Handynummer bzw. im
Falle einer
b)
Telefonbestellung an
jene Handynummer, von welcher aus der Vertragspartner die telefonische
Bestellung durchgeführt hat, kostenlos per SMS zu senden.
(2)
Der Vertragspartner
ist verpflichtet, die
a)
Kosten für die von
ihm angewählte Servicenummer ab Vertragsabschluß bis zur Beendigung des Anrufes
zu bezahlen sowie
b)
Voraussetzungen für
die entsprechende Hard- und Software für den Empfang des von ihm ausgewählten
Klingeltones bzw. der von ihm ausgewählten sonstigen Mitteilung zu schaffen.
(3)
Die Kosten für die
angewählte Servicenummer werden über Zusendung einer Rechnung oder einer
gleichwertigen Zahlungsaufforderung bekanntgegeben. Diese Kosten werden
grundsätzlich zu dem auf dieser Rechnung bzw. gleichwertigen
Zahlungsaufforderung bekanntgegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Der
Vertragspartner gerät in Verzug, wenn er Zahlungen nicht spätestens bis zu
diesem Zeitpunkt zur Anweisung bringt, spätestens jedoch binnen drei Wochen ab
Zugang der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung.
(4)
Bei Zahlungsverzug
des Vertragspartners ist NCN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz laut Zinsrechtsänderungsgesetz (ZinsRÄG) einzufordern.
(5)
Im Verzugsfalle ist
NCN weiters berechtigt, Leistungen aus diesen oder anderen Geschäften bis zur
vollständigen Erfüllung sämtlicher NCN zustehender Ansprüche aus diesem oder
aus anderen Verträgen mit dem jeweiligen Vertragspartner einzubehalten.
(6)
Der jeweilige
Vertragspartner ist berechtigt, die Klingeltöne und sonstigen Mitteilungen
ausschließlich für seinen eigenen privaten Gebrauch zu nutzen und diese zu
diesem Zweck auf seinem Handy zu speichern. Eine sonstige Verarbeitung oder
eine Vervielfältigung, Weiterveräußerung, Nutzung für gewerbliche Zwecke ist
unzulässig.
(7)
Allfällige Urheber-,
Marken- oder sonstige NCN zustehende Schutzrechte gehen nicht auf den
Vertragspartner über.
IV. Gewährleistung
und Haftung
(1)
NCN leistet keine
Gewähr für eine fehlerlose Übertragung der bestellten Klingeltöne bzw.
sonstigen Mitteilungen. Jegliche Übertragungs- bzw. Übermittlungsfehler, die
insbesondere durch eine fehlerhafte Telefonverbindung verursacht werden, sind
nicht von NCN zu vertreten. NCN leistet weiters keine Gewähr für eine bestimmte
Beschaffenheit der übermittelten Klingeltöne bzw. sonstigen Mitteilungen.
(2)
NCN haftet aus dem
Titel Schadenersatz ausschließlich bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit. NCN
haftet in keinem Fall für Schäden, die durch Funktionsstörungen der
Übertragungswege – insbesondere eine fehlerhafte Telefonverbindung – verursacht
werden.
(3)
Schadenersatzansprüche
müssen bei sonstiger Verjährung spätestens binnen sechs Monaten ab Kenntnis des
Schadens geltend gemacht werden.
(4)
Der jeweilige
Vertragspartner haftet insbesondere für die unberechtigte Weitergabe sämtlicher
ihm von NCN übermittelter Daten an Dritte sowie für eine mißbräuchliche
Verwendung dieser Daten.
V. Datenschutz
Mit Abschluß eines Vertrages über den
Kauf eines Klingeltones bzw. einer sonstigen Mitteilung samt
Telefondienstleistung willigt der Vertragspartner ein, daß personenbezogene
Daten, die zur Anbahnung und Durchführung des Vertrages notwendig sind, von NCN
elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
VI. Rechtswahl und
Gerichtsstand
(1)
Für sämtliche
Verträge sowie für alle sich aus dem rechtswirksamen Bestehen oder
Nichtbestehen eines Vertrages ergebenden Ansprüche wird die ausschließliche
Anwendung materiellen österreichischen Rechtes unter Ausschluß des
UN-Kaufrechtes vereinbart.
(2)
Als ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem auf Basis dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen bzw. abzuschließenden
Vertrages wird das für A-6020 Innsbruck/Österreich jeweils sachlich zuständige Gericht
vereinbart. NCN behält sich jedoch das Recht vor, den jeweiligen
Vertragspartner an einem anderen in- oder ausländischen Gerichtsstand zu
belangen.
VII. Allgemeine
Bestimmungen
(1)
Soferne eine
Bestimmung dieser Allgemeiner Geschäftsbedingungen nichtig ist, verpflichten
sich NCN und der jeweilige Vertragspartner ausdrücklich, an Stelle dieser
unwirksamen Bestimmung eine rechtswirksame zu setzen, welche dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die
Wirksamkeit sämtlicher übriger Bestimmungen wird durch diese unwirksame
Bestimmung nicht berührt.
(2)
Jede Aufhebung,
Ergänzung oder Abänderung von Verträgen zwischen NCN und seinen
Vertragspartnern bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
(3)
Der Rechtsbehelf der
Aufhebung jedes auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen
geschlossenen Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen.
(4)
Erfüllungsort für
sämtliche Leistungen aus gegenständlichem Vertrag ist der Sitz von NCN in
A-6020 Innsbruck, Eduard-Bodem-Gasse 6. |