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Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)

der NCN NetConsulting GesmbH
(FN 209516 m, LG Innsbruck)
Eduard-Bodem-Gasse 6, A-6020 Innsbruck
(im folgenden kurz „NCN“ genannt“)
für alle Rechtsgeschäfte zwischen NCN und Dritten
(im folgenden kurz „Vertragspartner“ genannt)

Stand: 25. September 2002

I. Geltungsbereich

(1) NCN schließt Verträge mit seinen Vertragspartnern ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil jedes Angebotes sowie jeden Vertrages. Davon abweichende Bedingungen eines Vertragspartners gelten nur, wenn diese gesondert schriftlich vereinbart wurden.

(2) Der Vertragspartner verzichtet darauf, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Zusendung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen abzuändern.

(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil eines Vertrages zwischen NCN und einem Vertragspartner, so gelten diese auch für alle künftigen Verträge mit diesem Vertragspartner.

II. Vertragsabschluß

(1) NCN bietet Klingeltöne, Bildmitteilungen, Mailboxansagen bzw. –sprüche sowie Logos (im folgenden kurz: „Klingeltöne und sonstige Mitteilungen“) insbesondere auf der Website „www.klingelton.com“ an. Jedem Klingelton bzw. jeder sonstigen Mitteilung ist ein spezieller Zahlencode zugeteilt. Hierbei handelt es sich um kein verbindliches Angebot seitens NCN, sondern um eine Einladung zur Anbotstellung an geschäftsfähige Personen bzw. an beschränkt geschäftsfähige Personen, die mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters handeln.

(2) Es besteht die Möglichkeit, einen dieser Klingeltöne bzw. eine sonstige Mitteilung über das Internet („Internetbestellung“) oder über das Telefon („Telefonbestellung“) zu kaufen. Klingeltöne bzw. sonstige Mitteilungen können ausschließlich zusammen mit der hierfür jeweils angebotenen Telefondienstleistung erworben werden.

(3) Bei einer Anbotstellung über das Internet muß eine der hierfür angeführten Servicenummern angewählt werden. Über eine telefonische Dienstleistung erfährt der jeweilige Vertragspartner sodann einen Zahlencode. Um den gewählten Klingelton bzw. die gewählte sonstige Mitteilung zu erhalten muß der Vertragspartner diesen Zahlencode auf der Website in dem hierfür vorgesehenen Feld eingeben.

(4) Bei einer Anbotstellung über das Telefon muß ebenfalls eine der auf der Website hierfür angeführten Servicenummern angewählt werden. Nach telefonischer Aufforderung muß der jeweilige Vertragspartner den für den gewählten Klingelton bzw. die gewählte sonstige Mitteilung vorgesehenen Zahlencode über das Telefon eingeben.

(5) Der Vertrag über den Kauf eines Klingeltones bzw. einer sonstigen Mitteilung samt dazugehöriger Telefondienstleistung kommt zustande, wenn der jeweilige Vertragspartner eine der auf der Website angegebenen Servicenummern (für Österreich, Deutschland oder die Schweiz) anwählt und nach der sodann erfolgenden Durchsage über die Kosten dieses Anrufes pro Minute die Verbindung nicht beendet.

III. Gegenseitige Rechte und Pflichten

(1) Nach Eingabe des Zahlencodes über das Internet bzw. nach Eingabe des Zahlencodes des jeweiligen Klingeltones bzw. der jeweiligen sonstigen Mitteilung über das Telefon, ist NCN verpflichtet unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche, dem Vertragspartner den von ihm ausgewählten Klingelton bzw. die ausgewählte sonstige Mitteilung im Falle einer

a) Internetbestellung per SMS kostenlos an die von diesem im Internet angegebene Handynummer bzw. im Falle einer

b) Telefonbestellung an jene Handynummer, von welcher aus der Vertragspartner die telefonische Bestellung durchgeführt hat, kostenlos per SMS zu senden.

(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die

a) Kosten für die von ihm angewählte Servicenummer ab Vertragsabschluß bis zur Beendigung des Anrufes zu bezahlen sowie

b) Voraussetzungen für die entsprechende Hard- und Software für den Empfang des von ihm ausgewählten Klingeltones bzw. der von ihm ausgewählten sonstigen Mitteilung zu schaffen.

(3) Die Kosten für die angewählte Servicenummer werden über Zusendung einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung bekanntgegeben. Diese Kosten werden grundsätzlich zu dem auf dieser Rechnung bzw. gleichwertigen Zahlungsaufforderung bekanntgegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner gerät in Verzug, wenn er Zahlungen nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt zur Anweisung bringt, spätestens jedoch binnen drei Wochen ab Zugang der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung.

(4) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist NCN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz laut Zinsrechtsänderungsgesetz (ZinsRÄG) einzufordern.

(5) Im Verzugsfalle ist NCN weiters berechtigt, Leistungen aus diesen oder anderen Geschäften bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher NCN zustehender Ansprüche aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem jeweiligen Vertragspartner einzubehalten.

(6) Der jeweilige Vertragspartner ist berechtigt, die Klingeltöne und sonstigen Mitteilungen ausschließlich für seinen eigenen privaten Gebrauch zu nutzen und diese zu diesem Zweck auf seinem Handy zu speichern. Eine sonstige Verarbeitung oder eine Vervielfältigung, Weiterveräußerung, Nutzung für gewerbliche Zwecke ist unzulässig.

(7) Allfällige Urheber-, Marken- oder sonstige NCN zustehende Schutzrechte gehen nicht auf den Vertragspartner über.

IV. Gewährleistung und Haftung

(1) NCN leistet keine Gewähr für eine fehlerlose Übertragung der bestellten Klingeltöne bzw. sonstigen Mitteilungen. Jegliche Übertragungs- bzw. Übermittlungsfehler, die insbesondere durch eine fehlerhafte Telefonverbindung verursacht werden, sind nicht von NCN zu vertreten. NCN leistet weiters keine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit der übermittelten Klingeltöne bzw. sonstigen Mitteilungen.

(2) NCN haftet aus dem Titel Schadenersatz ausschließlich bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit. NCN haftet in keinem Fall für Schäden, die durch Funktionsstörungen der Übertragungswege – insbesondere eine fehlerhafte Telefonverbindung – verursacht werden.

(3) Schadenersatzansprüche müssen bei sonstiger Verjährung spätestens binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

(4) Der jeweilige Vertragspartner haftet insbesondere für die unberechtigte Weitergabe sämtlicher ihm von NCN übermittelter Daten an Dritte sowie für eine mißbräuchliche Verwendung dieser Daten.

V. Datenschutz

Mit Abschluß eines Vertrages über den Kauf eines Klingeltones bzw. einer sonstigen Mitteilung samt Telefondienstleistung willigt der Vertragspartner ein, daß personenbezogene Daten, die zur Anbahnung und Durchführung des Vertrages notwendig sind, von NCN elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

VI. Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für sämtliche Verträge sowie für alle sich aus dem rechtswirksamen Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertrages ergebenden Ansprüche wird die ausschließliche Anwendung materiellen österreichischen Rechtes unter Ausschluß des UN-Kaufrechtes vereinbart.

(2) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen bzw. abzuschließenden Vertrages wird das für A-6020 Innsbruck/Österreich jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart. NCN behält sich jedoch das Recht vor, den jeweiligen Vertragspartner an einem anderen in- oder ausländischen Gerichtsstand zu belangen.

VII. Allgemeine Bestimmungen

(1) Soferne eine Bestimmung dieser Allgemeiner Geschäftsbedingungen nichtig ist, verpflichten sich NCN und der jeweilige Vertragspartner ausdrücklich, an Stelle dieser unwirksamen Bestimmung eine rechtswirksame zu setzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die Wirksamkeit sämtlicher übriger Bestimmungen wird durch diese unwirksame Bestimmung nicht berührt.

(2) Jede Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung von Verträgen zwischen NCN und seinen Vertragspartnern bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

(3) Der Rechtsbehelf der Aufhebung jedes auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen geschlossenen Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen.

(4) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus gegenständlichem Vertrag ist der Sitz von NCN in A-6020 Innsbruck, Eduard-Bodem-Gasse 6.